Naturschutzberatung
Als Lokale Aktion bietet der Naturschutzverein Obere Treenelandschaft, gefördert durch die Europäische Union und das Land Schleswig-Holstein, für Landwirte, Kommunen und Privatleute eine kostenlose Naturschutzberatung an.
Unter folgenden Links gelangen Sie zur Website der Kommission für die Politik zur Entwicklung des ländlichen Raums 2021-2027 (ELER) bzw. zur Website des Ministeriums für Energiewende, Klimaschutz, Umwelt und Natur (MEKUN) - LPLR (MEKUN).
Das gesamte Landesgebiet ist dafür in verschiedene Bereiche unterteilt worden, in denen der Naturschutzverein Obere Treenelandschaft sowie sechs weitere Lokale Aktionen und der Deutsche Verband für Landschaftspflege als Koordinierungsstelle in Naturschutzfragen beratend tätig sind.
Das Beratungsgebiet des Naturschutzvereins Obere Treenelandschaft umfasst den überwiegenden Teil des Kreises Schleswig-Flensburg. Es beinhalten den Geestrücken zwischen Schleswig und der dänischen Grenze, der im Westen bis an die Grenze zu Nordfriesland reicht, erstreckt sich über weite Teile der Landschaft Angeln bis an die Küste nach Gelting und wird im Süden vom Naturpark Schlei begrenzt. Die südlichsten Gemeinden bilden Hollingstedt und Ellingstedt.

Für landwirtschaftliche Flächeneigentümer können Naturschutzmaßnahmen auf Acker- und Grünlandflächen in ein-, zwei- oder fünf-jährigen Verträge geschlossen werden. Möglich sind zum Beispiel die Anlage von Blühstreifen, die Förderung von aus der Nutzung genommener Ackersenken, die ackerbauliche Pflanzung weiter Reihen oder die Pflege und Neuanlage artenreichen Grünlands.
Auf landwirtschaftlichen Flächen als auch auf Privat- und kommunalen Flächen können auch biotopgestaltende Maßnahmen wie die Anlage von Knicks, Kleingewässern oder Streuobstwiesen gefördert werden. Zudem werden Beratungen zu den Vertragsnaturschutzmodellen der Landgesellschaft SH (5-Jahresverträge) vorgenommen. Gerne kommen wir für eine Beratung zu Ihnen und übernehmen Planung und Umsetzung der Maßnahmen. Möchten Sie eine naturschutzfachliche Beratung in Anspruch nehmen, erreichen Sie uns unter: Maren Clausen 015730225915, Büro 04630-936096 oder
Unsere Fördermöglichkeiten für Kommunen und Privatleute finden Sie im Menü unter Naturschutz in Kommunen.
Die verschiedenen Fördermaßnahmen für die Landwirtschaft werden im Folgenden aufgelistet. Ausführliche Informationen finden Sie außerdem unter Vertragsmuster Ackerland sowie Vertragsmuster Grünland und als pdf im Angebotskatalog für die Landwirtschaft zusammengefasst.
Übersicht Vertragsmuster Ackerland
1-und 2-jährige Verträge
1-jährige Randstreifen/schlaginterne Brache (gezielt begrünt oder selbstbegrünt)
2-jährige Randstreifen/schlaginterne Brache (gezielt begrünt oder selbstbegrünt)
Ackersenken 2-jährig aus der Nutzung nehmen (gezielt begrünt oder selbstbegrünt)
Getreide und ausgewählte Marktfrüchte nicht ernten
Weite Reihe-Getreide mit und ohne Untersaat
5-jährige Vertragsnaturschutzverträge
Ackerlebensräume mit gezielter, mehrfacher Ansaat
Ackerlebensräume mit Selbstbegrünung
Ackerlebensräume mit gezielter, einmaliger Ansaat mit Regio-Saatgut
Umwandlung von Acker in Grünland
Kleinteiligkeit im Ackerbau (nur für Ökobetriebe)
Übersicht Vertragsmuster Grünland
1-jährige Verträge
Erhalt artenreiches Grünland
5-jährige Vertragsnaturschutzverträge
Weidewirtschaft Moor
Weidewirtschaft
Wertgrünland
Grünlandlebensräume
Zusätzliche Maßnahmen
Anlage und Aufwertung von Knicks
Anlage und Aufwertung von Gewässern, Entrohrung von Fließgewässern und Aufheben der Entwässerung auf Moorböden
Pflanzung von Einzelbäumen, Baumgruppen und Feldgehölzen
Schutz von Einzelbäumen



