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Natura 2000

 

Natura 2000 ist ein europäischer Biotopverbund zum Schutz und zur Vernetzung der europäischen Lebensräume und Arten in der EU. Zwei wegweisende Richtlinien, die Vogelschutzrichtlinie und die Fauna-Flora-Habitat (FFH) Richtlinie, geben einen Rahmen vor, welche Ziele und Anforderungen in den Mitgliedsländern sinnvoll sind, um den Schutz der Natur in der EU zu gewährleisten. Auch in Schleswig-Holstein bestimmen diese Richtlinien das Naturschutzhandeln in erheblichem Maße.

 

 

AussichtFröruperWald

 

Managementpläne

Die FFH-Richtlinie verpflichtet die Mitgliedstaaten, geeignete Maßnahmen festzulegen, mit deren Hilfe die ausgewählten Gebiete erhalten oder wieder hergestellt werden können (Art. 6 Abs. 1 FFH-Richtlinie). Diese Maßnahmen werden in sogenannten Managementplänen festgeschrieben, auf Grundlage derer die Finanzierung der Maßnahmenumsetzung beantragt wird. Spezielle Vertragsnaturschutz-Programme honorieren dabei Naturschutzleistungen von Eigentümern und Pächtern.

Die Lokale Aktion  Naturschutzverein Obere Treenelandschaft hat nach Fertigstellung des Pflege- und Entwicklungsplanes (PEPL) für die Obere Treenelandschaft im Rahmen des Naturschutzgroßprojektes  für das FFH-Gebiet  Hechtmoor bei Satrup und das FFH-Gebiet Holmingfeld die Aufstellung des  Managementplans übernommen.

Managementpläne werden im Rahmen eines Kooperationsprozesses erstellt, der die beteiligten Flächeneigentümer und Bewirtschafter, die örtlichen Strukturen und Organisationen sowie die maßgeblichen Interessensvertreter aktiv einbindet. In Managementplänen werden die erforderlichen Erhaltungs- und Wiederherstellungsmaßnahmen der Schutzgüter sowie Maßnahmen zur Weiterentwicklung des Gebietes im Einvernehmen mit den Eigentümern und Bewirtschaftern erarbeitet und festgelegt. Bei der Festlegung dieser Maßnahmen und der Aufstellung der hierfür notwendigen Managementpläne ist die Mitarbeit der Bevölkerung ausdrücklich erwünscht.

Wir sprechen gebietsbezogen mit den Beteiligten, vereinbaren die Art der konkreten Zusammenarbeit, berücksichtigen bereits vorgenommene Planungen und legen weitgehend einvernehmlich die zur Erhaltung der Lebensraumtypen und Arten erforderlichen Maßnahmen fest. Darüber hinaus können auch freiwillige Maßnahmen abgestimmt werden, die zu einer wünschenswerten Entwicklung eines Gebietes beitragen können. Aufgrund der rechtlichen Verpflichtungen gegenüber der EU behält das Umweltministerium Schleswig-Holstein sich die letztendliche Zustimmung zu den Planungen und Maßnahmen vor. Nach positiver Prüfung werden die Kosten der Maßnahmen vom Land getragen.

 

 

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14. 12. 2024 - Uhr