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Vertragsmuster Ackerland

Ackerland

Vertrag 1-oder 2-jährige „Randstreifen/schlaginterne Brache“ – mit und ohne gezielter Begrünung

Auch nach dem in Kraft treten der neuen GAP bleibt die Anlage von blühenden Brachen im Katalog „Für Mensch, Natur und Landschaft“ des Deutschen Verbandes für Landschaftspflege weiterhin als eine Vertragsvariante bestehen. Der Naturschutzverein Obere Treenelandschaft berät Sie gerne bei der Anlage solcher Brachen. Unterschiedliche Vertragsoptionen sind möglich, die sich nach Art der Brache sowie Länge der Vertragslaufzeit unterscheiden. Bei Option 1 werden 1-järige Verträge mit einer Laufzeit von 01.01. bis 31.12. geschlossen, bei denen die Vertragsflächen entweder mit einer vorgegebenen Ansaatmischung eingesät oder der Selbstbegrünung überlassen werden.

Bei Vertragsoptionen 2 werden 2-jährige Verträge geschlossen, wobei ebenfalls zwischen Selbstbegrünung oder der Begrünung durch gezielte Ansaat einer Blühmischung gewählt werden kann. Die Einsaat bzw. vorherige Bodenbearbeitung im Frühjahr stellen die Mindesttätigkeit dar, sodass die Fläche bis ins Folgejahr unbewirtschaftet liegen kann.

Aus naturschutzfachlicher Sicht werden vielfältige Strukturen gefördert, die Lebensraum, Versteckmöglichkeiten und Nahrungsquelle für Tiere und Pflanzen darstellen.

Voraussetzungen: keine Verwendung von Pflanzenschutzmitteln oder als Vorgewende, keine Düngung. Mindestbreite von Streifen 9-20 m oder bis zu 1 ha große Teilflächen. Bodenbearbeitung und Einsaat müssen vor dem 01.04. umgesetzt werden. Bei 2-jährigen Verträgen ist die Fläche im 2. Jahr auf rund 50% zu bearbeiten, was das Samenpotenzial im Boden anregen soll.

Die Umsetzung der Naturschutzmaßnahme wird in einer Höhe von 1.010,00 EUR/ha/a für gezielte Begrünung und 970,00 EUR/ha/a für Selbstbegrünung gefördert.

Foto: Helge Neumann

Foto: Helge Neumann

Vertrag „Ackersenken 2-jährig aus der Nutzung nehmen“ – mit und ohne gezielter Begrünung

Seit dem Jahr 2023 bietet der Naturschutzverein Obere Treenelandschaft in Zusammenarbeit mit dem Deutschen Verband für Landschaftspflege einen Vertrag für eine neue Naturschutzmaßnahme auf Ackerland an. Im Rahmen des Angebotskatalogs „Für Mensch, Natur und Landschaft“ gibt es seither die Möglichkeit, staunasse Ackersenken 2-jährig aus der Nutzung zu nehmen und dafür eine Vergütung zu erhalten. Dabei werden zwei Vertragsoptionen angeboten: bei Variante 1 wird die aus der Nutzung genommene Ackersenke mit einer vorgegebenen Saatmischung gezielt begrünt, Variante 2 sieht eine Selbstbegrünung nach vorheriger Bodenbearbeitung vor. Aus naturschutzfachlicher Sicht dient diese Maßnahme dazu, neuen Lebensraum sowie vielfältige Strukturen für Tiere und Pflanzen innerhalb der Agrarlandschaft zu fördern. Voraussetzung: Die Flächengröße muss mindestens 2000 m² umfassen, zudem darf keine Düngung und kein Pflanzenschutzmitteleinsatz sowie keine Nutzung als Vorgewende in diesem Bereich stattfinden.

Die Umsetzung der Naturschutzmaßnahme wird in einer Höhe von 1.010,00 EUR/ha/a für gezielte Begrünung und 970,00 EUR/ha/a für Selbstbegrünung gefördert.

Ackersenke

Vertrag „Weite Reihe-Getreide“ – mit und ohne Untersaat

Bei dieser Vertragsvariante soll in ausgewählten Getreidekulturen der Reihenabstand zwischen den Reihen vergrößert werden. Angedacht sind ca. 30 cm (dreifacher Reihenabstand), bei einer Reduktion der Saatstärke des Getreides auf 70 %. Die Mindestbreite solcher Streifen soll 12 m betragen, es kann auch die ganze Fläche (max. 5 ha je Betrieb) unter Vertrag genommen werden. Die ausgewählte Vertragsfläche ist auf diese Weise bis zur Ernte zu erhalten.

Zu den ausgewählten Getreidekulturen zählen Winter- und Sommerweizen, Sommergerste sowie Winter- und Sommertriticale.

Für dieses Vertragsmuster sind drei Vertragsoptionen möglich: Weite Reihe mit blühender Untersaat ohne Einsatz von Pflanzenschutzmitteln, Weite Reihe mit blühender Untersaat ohne Einsatz von PSM und Düngung oder Weite Reihe ohne Untersaat und ohne Einsatz von PSM und Düngung.

Die Umsetzung der Naturschutzmaßnahme wird wie folgt gefördert:

  • Weite Reihe mit blühender Untersaat ohne Einsatz von Pflanzenschutzmitteln 460 EUR/ha/a

  • Weite Reihe mit blühender Untersaat ohne Einsatz von PSM und Düngung 670 EUR/ha/a

  • Weite Reihe ohne Untersaat und ohne Einsatz von PSM und Düngung 550 EUR/ha/a

Weite-Reihe-Getreide, Foto: Helge Neumann

Foto: Helge Neumann

Vertrag „Getreide und ausgewählte Marktfrüchte nicht ernten“

Für mindestens 9 m breiten Streifen, maximal aber 0,5 ha großen Teilflächen je Betrieb bietet der Naturschutzverein Obere Treenelandschaft den Vertrag „Getreide nicht Ernten“ an. Wie es der Name der Vertragsvariante sagt, werden Teilflächen der Kultur nicht beerntet und verbleiben bis Ende des Vertragsjahres auf der Fläche. Bevorzugt wird dieses Vertragsmuster bei bedeutenden Feldvogelvorkommen abgeschlossen. Das naturschutzfachliche Ziel dieser Naturschutzmaßnahme ist Nahrung für Feldvögel und weitere Arten bereitzustellen. Gefördert wird diese Naturschutzmaßnahme in einer Höhe von 600 EUR/ ha/a.

Foto: Helge Neumann

Foto: Helge Neumann

5-jährige Vertragsnaturschutzprogramme der Landgesellschaft

Neben den 1- und 2-jährigen Verträgen, die der Naturschutzverein in Kooperation mit dem Deutschen Verband für Landschaftspflege abschließt, berät die Lokale Aktion Obere Treenelandschaft auch zu den 5-jährigen Vertragsnaturschutzprogrammen der Landgesellschaft SH. Wir unterstützen auch bei der Antragstellung dieser Verträge über Profil Inet.

Mögliche 5-jährige Vertragsmuster auf Ackerland sind:

  • Ackerlebensräume mit gezielter, mehrfacher Ansaat

  • Ackerlebensräume mit Selbstbegrünung

  • Ackerlebensräume mit gezielter, einmaliger Ansaat mit Regio-Saatgut

  • Umwandlung von Ackerland zu Grünland

  • Kleinteiligkeit im Ackerbau

 

 

Ackerlebensräume

Die Anlage von blühenden Brachen dient dazu, einem breiten Spektrum an Tieren und Pflanzen ein Nahrungs-, Brut- und Lebensraumangebot innerhalb unserer Agrarlandschaft zu bieten. Die drei Vertragsmustern für Ackerlebensräume sind nur auf mineralischem Boden realisierbar. Gewählt werden kann zwischen der gezielten Begrünung mit einer vorgegebenen Ansaatmischung, die nach zwei-/dreijähriger Pause wiederholt wird, der gezielten Begrünung mit einer vorgegebenen Regio-Saatgutmischung, die nur einmalig eingesät wird und der Selbstbegrünung der Fläche. Bei der Auswahl der richtigen Saatgutmischung unterstützen wir gerne. Bei allen drei Modellen ist Düngung, Einsatz von PSM sowie die Nutzung der Fläche als Vorgewende nicht gestattet. Die Förderung beläuft sich auf 1.010,00 EUR/ha/a für gezielte, mehrmalige Begrünung, 1.160,00 EUR ha/a für gezielte einmalige Begrünung mit Regio-Saat und 970,00 EUR/ha/a für Selbstbegrünung.

Foto: Helge Neumann

Foto: Helge Neumann

Umwandlung von Ackerland zu Grünland

Bei dem Vertragsmuster Umwandlung von Acker in Grünlandlebensräume wird Ackerland mit einer vorgegebenen Regio-Saatgutmischung neu eingesät und für mindestens 25 Jahre als Grünland gehalten. Der Vertrag wird über 5 Jahre geschlossen. Innerhalb dieser Zeit ist eine Bodenbearbeitung auf der Fläche zwischen dem 01.04. und 20.06. untersagt, ebenso wie das Absenken des Wasserstandes. Im ersten Jahr muss zwischen dem 01.05 und dem 30.06. mindestens eine Mahd mit Abfuhr des Mahdgutes erfolgen. Ab dem zweiten Jahr hat die Mahd zwischen dem 01.06.und 31.07. zu erfolgen. Alternativ hierzu kann die Fläche zwischen dem 01.05. und 31.10 beweidet werden. Die Förderung für diese Naturschutzmaßnahme beläuft sich auf 2030 EUR./ha/a bzw. 2010 EUR/ha/a wenn Festmist zur Düngung eingesetzt wird.

 

Kleinteiligkeit im Ackerbau - Vertragsnaturschutzvariante speziell für Ökobetriebe

Ziel dieser Vertragsnaturschutzvariante ist es, vielfältigere Strukturen innerhalb der Agrarlandschaft zu fördern. Ökobetriebe erhalten eine Förderung, wenn sie auf mindestens 8 ha großen Feldblöcken eine Verkleinerung der Schlaggröße auf 1-5 ha vornehmen. Zudem müssen sie mindestens 3 Hauptfruchtarten anbauen und auf mindestens 5 % der Fläche Brachen/Blühstreifen umsetzen. Der Naturschutzverein Obere Treenelandschaft berät Sie gerne zu diesem Vertrag und unterstützt bei der Antragstellung bei der Landgesellschaft. Die Laufzeit dieser Vertragsnaturschutzvariante sind 5 Jahre bei einer Förderung von 270,00 EUR/ha/a.

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