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Vertragsmuster Grünland

Grünland

1-jähriger Vertrag Erhaltung artenreichen Grünlands

Für Grünlandlebensräume berät der Naturschutzverein neben den 5-jährigen Vertragsvarianten, die über die Landgesellschaft SH abgeschlossen werden, den 1-jährigen Vertrag Erhaltung artenreichen Grünlands. In Kooperation mit dem Deutschen Verband für Landschaftspflege werden einjährige Verträge für Flächen geschlossen, die vorab in einem Monitoring des Landes SH als artenreiches Grünland erfasst worden sind. Diese Naturschutz-Vertragsvariante wird wir 295 EUR/ha/a bzw. 275 EUR/ha/a mit Festmistdüngung gefördert. Dafür sind folgende Vorgaben zu erfüllen: kein Absenken des Wasserstandes, keine Bodenbearbeitung zwischen dem 01.04. und 20.06., Beweidung oder mindestens eine Mahd mit Abfuhr des Mahdguts. Dieser Vertrag kann auch mit Privatpersonen geschlossen werden, die keinen Grundantrag bei der Landgesellschaft stellen. Mit der Förderung einer extensiven Nutzung wertvollen Grünlands soll der Wert des Grünlands mit seinem Artenreichtum erhalten bleiben.

 

Überblick über die 5-jährigen Verträge der Landgesellschaft

Weidewirtschaft Moor

Das Vertragsnaturschutzprogramm Weidewirtschaft Moor ist nur auf moorigen Böden realisierbar. Für einen Zeitraum von 5 Jahren sind spezielle Vorgaben einzuhalten, die zu einer Naturschutzförderung auf der Fläche beitragen sollen. Das Land stellt dazu im Gegenzug eine Förderung für den Landwirt bereit. Folgende Auflagen sind bei Vertragsabschluss zu beachten: die mineralische Düngung und der Einsatz von Pflanzenschutzmitteln sind nicht zulässig ebenso wie das Absenken des Wasserstandes. Ein Narbenpflege kann nicht zwischen dem 01.04. und dem 20.06. erfolgen. Wenn die Vertragsvariante mit organischer Düngung erwünscht wird, kann diese ebenfalls nicht zwischen dem 01.04. und 20.06. geschehen. Innerhalb des Vertrages Weidewirtschaft Moor kann zwischen den Optionen Mähweide und Standweide entschieden werden. Bei der Variante Mähweide ist das Mähen erst ab dem 21.06. zulässig, bei der Variante Standweide findet eine Beweidung der Fläche von Anfang April bis Oktober mit 1-4Tieren/ha statt, wobei die Tierzahlbegrenzung ab Mitte Juli aufgehoben wird.

Die Höhe der Förderung beläuft sich für Mähweide auf 370,00 EUR ha/a mit Düngung und 470,00 EUR/ha/a ohne Düngung. Für die Variante Standweide wird eine Förderung von 400,00 EUR/ha/a mit Düngung und 520,00 EUR/ha/a ohne Düngung angeboten. Zusätzlich können Sie an der Umsetzung von freiwilligen biotopgestaltenden Maßnahmen teilnehmen, die mit 40 EUR je 1% biotopgestaltende Maßnahme pro ha Vertragsfläche gefördert wird.

 

Weidewirtschaft

Im 5-jährigen Vertragsnaturschutzmuster Weidewirtschaft der Landgesellschaft können Sie eine Förderung beantragen, wenn Sie innerhalb der Weidewirtschaft-Kulisse liegen und folgende Vorgaben erfüllen: die Düngung sowie der Einsatz von Pflanzenschutzmitteln ist nicht zulässig ebenso wie das Absenken des Wasserstandes. Ein Narbenpflege kann nicht zwischen dem 01.04. und dem 20.06. erfolgen.

Für dieses Vertragsnaturschutzmuster besteht die Möglichkeit, zwischen verschiedene Varianten zu wählen:

  • Mähweide: die erste Mahd findet ab dem 21.06. statt. Anschließend können weitere Mahddurchgänge bzw. eine Nachweide mit max. 3 Tieren pro ha bis Ende Oktober umgesetzt werden. Förderhöhe: 470,00 EUR/ha/a

  • Standweide: es findet eine Beweidung von Mai bis Oktober mit 1-3 Tieren pro ha statt. Von November bis April ist eine Besatzdichte von 1,5 Tieren/ha zulässig. Eine Pflegemahd kann zusätzlich ab dem 21.06. umgesetzt werden. Förderhöhe: 490,00 EUR ha/a.

     

 

Die Höhe der Förderung beläuft sich für die Variante Mähweide auf 380 EUR ha/a, für Standweide wird eine Förderung von 400 EUR/ha/a gewährt. Für die Winterbeweidung zahlt das Land eine Fördersumme von 380 EUR/ha/a. Zusätzlich können Sie an der Umsetzung von freiwilligen biotopgestaltenden Maßnahmen teilnehmen, die mit 40 EUR je 1% biotopgestaltende Maßnahme pro ha Vertragsfläche gefördert wird.

 

Wertgrünland

Das Vertragsmuster Wertgrünland wird für 5 Jahre mit der Landgesellschaft geschlossen. Hierbei sind zwei Vertragsoptionen möglich. Vertragsoption 1 nennt sich Entwicklungspflege und zielt darauf ab, ein gesetzlich geschütztes Biotop zu entwickeln. Dafür wird die Neuansaat mit einer vorgegebenen Regio-Saatgutmischung vorgegeben. Eine Düngung sowie eine Bodenbearbeitung der Fläche sind nicht zulässig.

Vertragsoption 2 ist die Erhaltungspflege. Dieser Vertrag kann nur für Grünlandflächen geschlossen werden, die vorab in einem Monitoring des Landes SH als Biotoptyp „arten- und Strukturreiches Dauergrünland“ erfasst worden sind und somit gesetzlich geschützt sind. Wird ein Vertrag geschlossen, ist das Absenken des Wasserstandes, das Nachsähen oder eine Bodenbearbeitung zwischen dem 01.04. und 20.06. nicht zulässig. Zudem besteht die Option, mit oder ohne Festmist zu düngen, was einen Unterschied in der Höhe der Förderung bedeutet. Die Fläche muss beweidet bzw. mindestens einmal im Jahr gemäht und der Aufwuchs abgefahren werden.

Für beide Vertragsoptionen gilt, dass eine zweimalige Beratung in Anspruch genommen werden muss und ein Bewirtschaftungsprotokoll zu führen ist.

Die Höhe der Förderung liegt bei 500 EUR/ha/a für Vertragsoption 1 „Entwicklungspflege“ und 295 EUR/ha/a ohne Düngung für Vertragsoption 2 „Erhaltungspflege“ und 275 EUR/ha/a mit Düngung.

Mit den Wertgrünlandverträgen soll artenreiches Grünland neu geschaffen bzw. bereits bestehender Artenreichtum im Grünland gefördert werden.

Grünlandlebensräume

Grünlandlebensräume

Für das Vertragsmuster Grünlandlebensräume gelten nahezu dieselben Vorgaben wie für den Vertrag Wertgrünland. Er wird für 5 Jahre mit der Landgesellschaft getroffen. Mit diesen Verträgen soll Artenreichtum im Grünland geschaffen und gefördert werden. Anders als bei dem Vertrag Wertgrünland wird bei dem Vertragsnaturschutzmuster Grünlandlebensräume kein gesetzlich geschütztes Biotop entwickelt oder erhalten! Auch hier ist zwischen den Optionen Entwicklungspflege und Erhaltungspflege zu wählen. Bei der Entwicklungspflege ist eine Neuansaat mit einer vorgegebenen Regio-Saatgutmischung vorgegeben. Eine Düngung sowie eine Bodenbearbeitung der Fläche sind nach der Aussaat nicht zulässig.

Die Variante Erhaltungspflege kann nur beantragt werden, wenn die Variante Entwicklungspflege im Vorwege in einem Vertrag umgesetzt worden ist.

Die Höhe der Förderung liegt bei 450 EUR/ha/a für Vertragsoption 1 „Entwicklungspflege“ und 295 EUR/ha/a ohne Düngung für Vertragsoption 2 „Erhaltungspflege“ und 275 EUR/ha/a bei der Düngung mit Festmist.

Mit den Wertgrünlandverträgen soll artenreiches Grünland neu geschaffen bzw. bereits bestehender Artenreichtum im Grünland gefördert werden.

 

 

Weitere Maßnahmen auf Acker und im Grünland

 

Sowohl auf Ackerflächen als auch im Grünland beraten und unterstützen wir in der Anlage von biotopgestaltenden Maßnahmen. Bei der Anlage von Kleingewässern, die nur auf mineralischen Böden, nicht auf Moorböden realisierbar sind, kümmern wir uns um die Genehmigung bei der Unteren Naturschutzbehörde und führen die Umsetzung der Gewässeranlage durch. Gleiches gilt für die Aufwertung bereits bestehender Gewässer durch Entschlammung oder Freistellen von Gehölzen. Zudem bieten wir die Entrohrung von Fließgewässern sowie die Aufhebung der Entwässerung/Drainage auf Moorböden an fachlich geeigneten Standorten an. Durch diese Maßnahmen sollen neue Lebensräume und eine Strukturvielfalt innerhalb der Landschaft entstehen und gefördert werden. Neben der Planung und Umsetzung der Maßnahmen werden zudem alle anfallenden Baukosten übernommen.

Neben biotopgestaltenden Maßnahmen an Gewässern besteht die Möglichkeit, Pflanzungen von Knicks, Obstwiesen, Feldgehölzen oder anderweitigen Einzelbäumen vorzunehmen. Gerne beraten wir Sie und übernehmen auch hier die Planung, den nötigen Kontakt mit den Behörden sowie die Maßnahmenumsetzung.

Knickbepflanzung
Anlage eines Kleingewässers

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