Naturschutzverein Obere Treenelandschaft e.V.
 
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Vorstellung des Projektes


Der Naturschutzverein Obere Treenelandschaft ist seit Sommer 2000 Träger des gleichnamigen Naturschutzgroßprojektes. Dem Vorhaben wird eine gesamtstaatlich repräsentative Bedeutung zugeordnet.

Die Ausweisung eines Gebietes in Deutschland als Naturschutzgroßprojekt dient der Sicherung schutzwürdiger Teile von Natur und Landschaft. Großflächigkeit, Naturnähe, Beispielhaftigkeit und Gefährdung sind Auswahlkriterien.

Das auf zehn Jahre angelegte Projekt wird zu 75 % vom Bund, zu 15 % vom Land und zu 10 % von der Schrobach-Stiftung finanziert. Insgesamt stehen 10 Mio. Euro zur Verfügung. Die Mittel stehen für Flächensicherung (Ankauf, langfristige Pacht, Nutzungsvertrag) Biotopmaßnahmen sowie biologische und hydrologische Untersuchungen zur Verfügung. Zudem konnten zwei Projektmanagerinnen (Dr. Wiebke Sach, Biologin, und Britta Gottburg, Agrar. Ing.) für die Umsetzung des Projektes eingestellt werden. Das sogenannte Kerngebiet der Oberen Treenelandschaft umfasst knapp 2000 ha und reicht vom Treenetal in Tüdal über die Fröruper Berge bis hin zum Treßsee und dessen Zuflüsse Kielstau und Bondenau im Nordosten. Im Südosten erstreckt sich das Gebiet bis zum Süderschmedebyer und Großsolter Moor, im Nordwesten bis zur Billau-Niederung.

Die Ziele des Projekt sind die Erhaltung und die Förderung selten gewordener Arten- und Lebensgemeinschaften durch die Einrichtung großer halboffener Weideeinheiten, die Schaffung naturnaher Wälder und die Wiederherstellung eines naturnahen Bodenwasserhaushaltes. Außerdem wird eine Wanderschafherde ganzjährig zur Pflege von Heide, Moor und anderen Flächen im Kerngebiet eingesetzt.

Partner
Bundesamt für Naturschutz (BfN)
Das BfN setzt für die Bundesregierung das Programm zur „Errichtung und Sicherung schutzwürdiger Teile von Natur und Landschaft mit gesamtstaatlich repräsentativer Bedeutung“ um.

Das Bundesamt prüft naturschutzfachliche Planungen des Vereins und überwacht die ordnungsgemäße Verwendung der Finanzmittel.
Der Bund übernimmt 75 % der Kosten im Rahmen des Naturschutzgroßprojektes.

Ministerium für Umwelt, Naturschutz und Landwirtschaft des Landes Schleswig-Holstein (MUNL)
Das Ministerium hat eine Mittlerfunktion zwischen dem Verein als Projektträger und dem Bundesamt für Naturschutz.
Das MUNL koordiniert zudem die Zuständigkeiten der übrigen Landesbehörden und hat sowohl eine beratende als auch überwachende Funktion.
Das Land übernimmt 15 % der Kosten im Rahmen des Naturschutzgroßprojektes.

Staatliches Umweltamt Schleswig (StUA)
Das Staatliche Umweltamt in Schleswig mit seinen Abteilungen Wasserwirtschaft und Naturschutz unterstützt den Verein bei der Planung und Umsetzung von biotoplenkenden und –ersteinrichtenden Maßnahmen.

Amt für ländliche Räume Husum, Außenstelle Flensburg (ALR)
Das ALR ist für den Naturschutzverein ein unverzichtbarer Partner bei Flächenkauf und –tausch sowie Landvermessung. Zudem übernimmt diese Behörde die Verwaltung der Finanzen im Rahmen des Großschutzprojektes.

Kurt und Erika Schrobach-Stiftung
Die privat-rechtliche Stiftung unterstützt den Verein maßgeblich bei der Umsetzung des Projektes. Sie hat sowohl eine beratende als auch eine überwachende Funktion und trägt durch eine stetige Mitarbeit auf allen Feldern zum Gelingen des Projektes bei.

Die Schrobach-Stiftung übernimmt 10 % der Kosten im Rahmen des Naturschutzgroßprojektes.

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